Unsere AGB Stand 2019

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Kaufvertrag:

Die Kältetechnik Vogel & Beul GmbH schließt mit dem Käufer (der erklärt hat, Wiederverkäufer und Vollkaufmann zu sein) einen Kaufvertrag ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die mit Zugang des Angebotes, einer Auftragsbestätigung, einer Rechnung oder mit Annahme der Ware als anerkannt gelten, auch wenn aufgrund anderslautender Einkaufsbedingungen bestellt wurde. Angebote sind stets freibleibend. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag kommt mit Annahme der Bestellung in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit unmittelbarer Lieferung und Rechnungs-Erstellung (in diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung) nur auf Basis dieser Geschäftsbedingungen zustande. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Preise:
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Lieferlager Düsseldorf, einschließlich Inlandverpackung. Allen Preisen wird die am Tage der Lieferung geltende Mehrwertsteuer zugerechnet. Die Preise wurden unter Berücksichtigung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ermittelt.

Lieferung:
Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware dem Auftraggeber oder seinem Beauftragten (Spedition etc.) übergeben wurde. Die Kältetechnik Vogel & Beul GmbH ist selbstverständlich bemüht, bestätigte Liefertermine einzuhalten. Die Lieferzeit gilt erst nach Klärung aller technischen und kommerziellen Einzelheiten. Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt (hierzu zählen auch Streik und Streikfolgen) liegen nicht in der Verantwortung der Vogel & Beul GmbH. Bei anderen Lieferverzögerungen steht es dem Kunden frei, nach setzen einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche werden für alle Arten von Lieferverzögerungen ausgeschlossen.

Versand:
Alle Lieferungen erfolgen frei, aber auf Rechnung und Gefahr des Käufers an die benannte Versandanschrift. Teillieferungen sind zulässig. Die Versandart steht im Ermessen von der Kältetechnik Vogel & Beul GmbH. Die Lieferung muss - im Rahmen der Versicherungsbedingungen - sofort bei Eingang geprüft werden und evtl. Schäden müssen auf dem Frachtbrief vermerkt werden, die Schadensmeldung muss unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Lieferung erfolgen.

Eigentumsvorbehalt:
Die Kältetechnik Vogel & Beul GmbH behält sich ihr Eigentum an den von ihr gelieferten Waren vor, bis zur Bezahlung ihrer einzelnen Forderungen und bis zur Begleichung eines sich für sie aus dem Kontokorrentverhältnis ergebenden Guthaben. Der Käufer darf die Liefergegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderung tritt er schon jetzt an die Kältetechnik Vogel & Beul GmbH zu deren Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretene Forderung solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber der Kältetechnik Vogel & Beul GmbH vertragsgemäß nachkommt. Der Käufer hat die von ihm für die Kältetechnik Vogel & Beul GmbH eingezogenen Beträge sofort an diese abzuführen, soweit ihre Forderungen fällig sind. Der Käufer hat der Kältetechnik Vogel & Beul GmbH Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Der Käufer ist berechtigt, Freigabe der Sicherheit zu verlangen, wenn ihr realisierbarer Wert 20% der zu sichernden Forderungen übersteigt.

Beanstandungen:
Wird vom Käufer unvollständige oder fehlerhafte Lieferung (bei Eintreffen der Liefergegenstände und vor der weiteren Verarbeitung oder Installation) festgestellt, so sind diese Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Lieferung (maßgebend ist der Versandtag) schriftlich, ggf. vorab telefonisch, per Fax o.ä. der Kältetechnik Vogel & Beul GmbH mitzuteilen, die dann entscheidet, ob eine Ersatzlieferung oder Reparatur durchgeführt wird. Falls der Käufer den Schaden beseitigen kann, so sind vor Reparaturbeginn die Höhe der Kosten festzulegen und deren Übernahme zu vereinbaren. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass Folgekosten und mit der Beanstandung evtl. verbundenen Nebenkosten von der Kältetechnik Vogel & Beul GmbH nicht übernommen werden.

Gewährleistung:
Die Kältetechnik Vogel & Beul GmbH leistet dem Wiederverkäufer eine 12-monatige Materialgarantie derart, dass defekte Teile ausgetauscht werden oder nach Wahl der Kältetechnik Vogel & Beul GmbH eine Ersatzlieferung erfolgt. Die Gewährleistung ist unter Kaufleuten generell auf 12 Monate ab Übergang beschränkt. Benötigte Ersatzteile werden zunächst berechnet und nach Rücksendung und Prüfung der defekten Teile gutgeschrieben. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf unsachgemäßen Gebrauch und normalen Verschleiß. Voraussetzung der Gewährleistung ist ein nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgter Einsatz der Liefergegenstände und deren Montage durch einen anerkannten Kältefachbetrieb. Weitere Voraussetzung ist der Nachweis der turnusmäßigen, dem Einsatzzweck der Geräte entsprechenden Wartung. Auf Verlangen muss eine Kopie des Wartungsvertrages und/oder des letzten Wartungsberichtes vorgelegt werden. Nebenkosten jeder Art, wie Fahrtkosten, Löhne, Lohnnebenkosten, Kältemittelverlust, insbesondere auch Folgekosten und Folgeschäden werden nicht erstattet. Da aus den von der Kältetechnik Vogel & Beul GmbH gelieferten Bauteile durch den Wiederverkäufer (Kältefachbetrieb) unter Erbringung von Lohnleistungen und Verwendung weiterer Bauteile und Materialien betriebsfertige Anlagen für Endkunden erstellt werden, übernimmt der Wiederverkäufer (Kältefachbetrieb) dem Endkunden gegenüber die Haftung und Gewährleistung für die erstellte Gesamtanlage, insbesondere auch solche, die sich aufgrund der geltenden Gesetze ergeben.

Bezahlung:
Sofern nicht anders vereinbart (ausgedruckt auf der Rechnung) wird der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Aufrechnungen können nur mit abgeklärten und unbestrittenen Gegenforderungen vorgenommen werden. Aus laufenden Garantieangelegenheiten kann nur die ordnungsgemäß ausgestellte Gutschrift verrechnet werden. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag eingegangen und gutgeschrieben ist. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Die Annahme von Wechsel erfolgt nur bei entsprechender vorheriger Vereinbarung. Damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Abtretung:
Die Kältetechnik Vogel & Beul GmbH behält sich vor, alle oder einzelne aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche abzutreten.

Sonstiges:
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen oder Teile von Bedingungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Alle Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Ausführung und der Lieferumfang der Liefergegenstände sind weitgehend in den Prospekten und technischen Dokumentationen beschrieben. Zwischenverkauf und technische Änderungen sind jederzeit und ohne Ankündigung vorbehalten. Für konstruktionsbedingte Abweichungen gegenüber Zeichnungen, Abbildungen oder sonstigen Beschreibungen wird nicht gehaftet. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen werden Verpackungen kostenlos zurückgenommen, sofern diese kostenfrei zugestellt werden. Die aushängende Preisliste in den Geschäftsräumen setzt alle vorhergehenden Ausgaben außer Kraft. Alle vorherigen AGB´s verlieren mit der Veröffentlichung auf unserer WEB- Site ihre Gültigkeit.

Gerichtsstand:
Ist der Sitz der Kältetechnik Vogel & Beul GmbH. Für alle Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht. (Stand Januar 2019)

K-V-B Düsseldorf

Zertifizierter Betrieb gemäß § 6 Chemikalien- & Klimaschutzverordnung
AZ:-56.3-ZCK 119/09 Leh - Bezirksregierung Düsseldorf

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